Beim Verkauf von Immobilien gibt es rechtlich einige relevante Aspekte zu beachten, die nicht nur die Verträge einschließen.
Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten sich vor dem Kauf beziehungsweise dem Verkauf der Immobilien am besten durch einen
sachkundigen Immobilienmakler vertreten lassen, um neben einer gesicherten Basis auch einen neutralen Zeugen in Bezug auf die Einhaltung
der Vereinbarungen zu haben.
Juristisch gesehen handelt es sich bei einer Immobilie um so genanntes unbewegliches Sachgut, wobei bei einem Verkauf von Immobilien immer
eine Übertragung der Eigentumsrechte an eben diesem unbeweglichen Sachgut stattfindet. Damit diese Übertragung ordnungsgemäß
erfolgt, wird der Vertrag in der Regel durch einen Notar aufgesetzt und beglaubigt. Zudem muss die Eigentumsübertragung an dem
unbeweglichen Sachgut beziehungsweise an der Immobilie auch im Grundbuch verzeichnet werden. Das ist ebenfalls Aufgabe des beauftragten Notars.
Doch bevor es soweit ist, und der Termin bei dem betreffenden Juristen bevorsteht, sind meist relativ viele Hürden zu nehmen, um
den Verkauf der Immobilie perfekt zu machen. Dabei sollte man aber großen Wert auf einen Aspekt legen:
Trotz aller guten Ratschläge von Familie, Verwandten, Freunden, Bekannten und Maklern - das Haus, das man kauft, sollte zu einem passen, und man selbst sollte dabei ein gutes Gefühl haben. Die ganz persönlichen Wünsche und Vorstellungen sollten sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf der Immobilie an erster Stelle stehen. Diese Interessen zu wahren ist zum Beispiel Aufgabe des Maklers. Auch beim Verkauf der Immobilie haben die Interessen des betreffenden Veräußerers im Vordergrund zu stehen, und sollte bei der Vertragsgestaltung am besten einem Notar oder einem Anwalt übertragen werden, der auf Vertragsrecht beim Verkauf von Immobilien spezialisiert ist. Hilfe und Empfehlungen hierzu erhält man beispielsweise bei seiner Hausbank, die meist eine eigene Immobilienabteilung besitzt. Auf alle Fälle kann die Bank einen guten Juristen empfehlen. Selbstverständlich kann man sich auch bei der Verbraucherzentrale und bei der Anwaltskammer Informationen über Juristen, die im Fachgebiet "Verkauf von Immobilien" arbeiten, einholen.
Wichtig ist beim Verkauf von Immobilien, im Vorfeld einen neutralen Gutachter mit der Wertschätzung der Immobilie zu beauftragen,
um bereits vor dem Verkauf der Immobilie zu wissen, welchen Kaufpreis man mindestens erzielen kann. Außerdem gibt ein solches Gutachten
fachkundig Auskunft über den Zustand der Immobilie, das es nur durch einen Sachverständigen angefertigt werden kann. Beim Verkauf
von Immobilien ist ein solches Gutachten unabdingbar, denn man kann seine Preisvorstellung anhand dessen untermauern und seine Position erklären.



